
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Grundsätze und Geltungsbereich
Bequemi Huf richtet sich bei allen kundenbezogenen Tätigkeiten nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen der Schweiz. Bequemi Huf behält sich vor, Aufträge abzulehnen, die diesen Bestimmungen oder den eigenen ethischen Grundsätzen nicht entsprechen.
Als Auftragnehmer wahrt Bequemi Huf die Interessen der Kunden nach bestem Wissen und Gewissen. Sämtliche auftragsbezogenen Informationen sowie vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Unterlagen und Angaben werden vertraulich behandelt.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche von Bequemi Huf erbrachten Leistungen, insbesondere Hufbearbeitungen, Beratungen, Fahrten zum Einsatzort sowie allfällige Zusatzleistungen, unabhängig davon, ob diese einmalig oder im Rahmen eines wiederkehrenden Kundenverhältnisses erfolgen.
2. Leistungen, Vertragsabschluss und Termine
Es gelten die auf der Website www.bequemihuf.ch publizierten Preise und Leistungsbeschreibungen in der jeweils aktuellen Fassung.
Die Auftragserteilung kann mündlich oder schriftlich erfolgen. SMS, WhatsApp, Threema und E-Mail werden der schriftlichen Form gleichgestellt. Ein Auftrag bzw. Termin für die Hufbearbeitung gilt als verbindlich vereinbart, sobald er mündlich oder schriftlich bestätigt wurde.
Verspätungen von mehr als 10 Minuten durch Bequemi Huf werden dem Auftraggeber aktiv mitgeteilt (Anruf oder WhatsApp/Threema). Verspätungen von mehr als 10 Minuten durch den Auftraggeber sind Bequemi Huf unverzüglich mitzuteilen (Anruf oder SMS/WhatsApp/Threema).
Bei Absagen von vereinbarten Terminen weniger als 24 Stunden vor dem Termin werden die vereinbarten Leistungen in Rechnung gestellt; Wegspesen werden in diesem Fall nicht verrechnet.
Mit der Auftragserteilung anerkennt der Auftraggeber diese AGB als verbindliche Vertragsgrundlage. Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Form.
3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle Voraussetzungen zu schaffen, die eine sichere und fachgerechte Durchführung der Hufbearbeitung ermöglichen. Dazu gehören insbesondere:
• ein ruhiger, sauberer, rutschfester, ausreichend beleuchteter und witterungsgeschützter Arbeitsbereich;
• ein dem Zustand und Ausbildungsstand des Pferdes angemessener, sicherer Halt (z. B. sachgemässes Anbinden oder Festhalten);
• die vollständige und wahrheitsgetreue Information über gesundheitliche Besonderheiten, frühere Verletzungen, Lahmheiten, Schmerzempfindlichkeiten, Medikamentengaben oder bekannte Verhaltensauffälligkeiten (z. B. Treten, Beissen, Steigen);
• die Bereitstellung einer geeigneten Hilfsperson, sofern dies aufgrund des Pferdes erforderlich ist.
Unterlässt der Auftraggeber eine dieser Mitwirkungspflichten oder erweist sich das Pferd als nicht sicher bearbeitbar, übernimmt Bequemi Huf keinerlei Haftung für daraus entstehende Schäden.
4. Sicherheit und Abbruch der Leistung
Bequemi Huf ist jederzeit berechtigt, eine geplante oder bereits begonnene Hufbearbeitung ganz oder teilweise abzubrechen oder nicht auszuführen, wenn:
• eine Gefahr für Mensch oder Tier besteht;
• das Pferd sich unkontrollierbar, aggressiv oder schmerzbedingt widersetzlich verhält;
• die Arbeits- oder Umweltbedingungen den Sicherheitsanforderungen nicht entsprechen;
• der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt.
In diesen Fällen besteht kein Anspruch auf vollständige Durchführung der Leistung. Bereits entstandene Aufwände (z. B. Anfahrt, Zeitaufwand oder Teilbearbeitung) dürfen in Rechnung gestellt werden.
5. Honorar
Das Honorar richtet sich nach denjenigen Preisen, die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung bzw. Terminvereinbarung gültig sind und auf der Website von Bequemi Huf www.bequemihuf.ch publiziert werden.
6. Zahlungskonditionen
Grundsätzlich gilt Barzahlung oder Zahlung via TWINT direkt vor Ort. Bei Kunden mit einem besonderen Vertrauensverhältnis kann Zahlung auf Rechnung vereinbart werden.
Sämtliche Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist behält sich Bequemi Huf vor, Umtriebs- Entschädigungen sowie Verzugszinsen geltend zu machen.
7. Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Rechnung gestellt. Bequemi Huf ist berechtigt, offene Forderungen an ein Inkassobüro abzutreten.
Sämtliche dadurch entstehenden Kosten sowie allfällige nachfolgende Betreibungs- und Gerichtskosten gehen vollumfänglich zu Lasten des Kunden.
8. Reklamationen und Mängelrügen
Reklamationen sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von drei Tagen nach erfolgter Hufbearbeitung, an Bequemi Huf zu melden. Bequemi Huf ist über das weitere Vorgehen, insbesondere über den Beizug eines Hufschmieds oder Tierarztes, unverzüglich zu informieren.
Bei nicht sofort erkennbaren Mängeln beginnt die Reklamationsfrist mit dem Zeitpunkt, in dem der Mangel bei zumutbarer Sorgfalt hätte erkannt werden können.
9. Haftung
Bequemi Huf haftet ausschliesslich für Schäden, die durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten verursacht wurden. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Davon ausgenommen sind Personenschäden. Insbesondere wird keine Haftung übernommen für:
• Verletzungen oder Schäden, die durch das Verhalten des Pferdes entstehen;
• indirekte Schäden, Folgeschäden oder reine Vermögensschäden ohne Personen- oder Sachschaden (z. B. Nutzungsausfall, Trainings- oder Turnierausfall), soweit gesetzlich zulässig.
• Schäden infolge unvollständiger oder falscher Angaben des Auftraggebers;
• bestehende oder sich entwickelnde gesundheitliche Probleme des Pferdes, sofern diese nicht nachweislich auf eine grobfahrlässig fehlerhafte Hufbearbeitung zurückzuführen sind.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, Auffälligkeiten, Lahmheiten, Verhaltensänderungen oder sonstige Veränderungen am Pferd, die im zeitlichen Zusammenhang mit der Hufbearbeitung stehen könnten, unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 3 Tagen nach deren Feststellung, Bequemi Huf mitzuteilen.
Unterlässt der Auftraggeber diese Mitteilung oder wird das Pferd nach der Hufbearbeitung weiter genutzt, trainiert, geritten oder durch Dritte bearbeitet, ohne Bequemi Huf vorgängig zu informieren, gilt eine Verursachung durch die Hufbearbeitung als widerlegt, soweit nicht ein grobfahrlässiger Fehler eindeutig nachgewiesen wird.
Nach Ablauf von 14 Tagen seit der Hufbearbeitung wird vermutet, dass Veränderungen am Zustand der Hufe oder des Bewegungsapparates nicht mehr auf die ausgeführte Leistung zurückzuführen sind, sofern nicht ein grob fehlerhaftes Vorgehen nachgewiesen wird.
Die Haftung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Leistungen aus der Betriebshaftpflicht sind auf die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme beschränkt.
10. Tierhalterverantwortung
Der Auftraggeber bleibt während der gesamten Dauer der Hufbearbeitung Tierhalter im Sinne des Schweizer Rechts und trägt die volle Verantwortung für das Verhalten seines Pferdes. Bequemi Huf übernimmt keine Halter- oder Aufsichtspflichten.
11. Höhere Gewalt
Kann ein Termin aufgrund höherer Gewalt oder unvorhersehbarer Ereignisse (z. B. Unfall, Krankheit, extreme Witterungsverhältnisse oder behördliche Anordnungen) nicht durchgeführt werden, entstehen daraus keine Schadenersatzansprüche. Termine können in solchen Fällen kurzfristig verschoben oder abgesagt werden.
12. Versicherung
Bequemi Huf verfügt über eine gültige Betriebshaftpflichtversicherung im gesetzlichen Rahmen. Darüberhinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
13. Teilnichtigkeit
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
14. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Alle gemäss diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossenen Verträge und Termine unterstehen ausschliesslich schweizerischem Recht.
Gerichtsstand ist der Geschäftssitz von Bequemi Huf. Bequemi Huf ist jedoch auch berechtigt, den Auftraggeber an jedem anderen gesetzlich zuständigen Gericht oder bei jeder zuständigen Amtsstelle zu belangen.
Gurzelen, 1. Juni 2026
Bequemi Huf
Sarina Messerli, Hufpflegerin FBA
Claudia Luginbühl, Hufpflegerin FBA
Ursula Indermühle, Hufpflegerin FBA
Fiona Engeloch, Hufpflegerin FBA
